 | Der betriebswirtschaftliche Kooperationsbegriff umfaßt die "auf stillschweigender oder vertraglicher Vereinbarung beruhende Zusammenarbeit zwischen rechtlich und (zumindest ursprünglich auch) wirtschaftlich selbständigen Unternehmen durch Funktionsabstimmung oder Funktionsausgliederung und -übertragung auf einen Kooperationspartner, und sie erfolgt auf eine Art und Weise, die aus Sicht beider Partner nicht ihrer routinemäßigen Geschäftstätigkeit entspricht."[Rüdiger (FuE-Kooperationen, 1998), S. 26; Rüdiger nimmt weitgehend Bezug auf Rotering, C. (F&E-Kooperationen, 1990), S. 41] | | |